AGB

Lieferbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen an den Besteller. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers dessen Bestellung vorbehaltlos ausführen.
1.2 Mündliche Vereinbarungen vor, bei oder nach Vertragsschluss bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.3 Eine Bestellung ist als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren. Wir können sie innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung (auch per Telefax oder E-Mail) oder Zusendung der bestellten Waren annehmen.
1.4 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
1.5 An allen Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art (auch in elektronischer Form) behalten wir uns alle Eigentums-, Urheber- sowie sonstigen Schutzrechte vor. Der Besteller darf diese nur mit unserer Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

2. Preise, Zahlungsbedingungen
2.1 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten unsere Preise „ab Werk“ ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen hinzu kommt die Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
2.2 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn wir innerhalb der Frist über den Betrag verfügen können. Wir sind berechtigt, Zahlungen auf andere noch offen stehende Forderungen zu verrechnen.
2.3 Schecks werden von uns nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen sind uns zu erstatten.
2.4 Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, sind wir – unbeschadet aller sonstigen uns zustehenden Rechte – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt uns vorbehalten.
2.5 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

3. Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung
3.1 Liefertermine oder -fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Besteller und uns geklärt sind, und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen (z. B. die Beibringung erforderlicher Zeichnungen) erfüllt hat. Ist das nicht der Fall, verlängert sich die Lieferzeit angemessen; dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung allein zu vertreten haben.
3.2 Die Einhaltung von Lieferterminen oder -fristen steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir sobald als möglich mit.
3.3 Teillieferungen und -leistungen sind zulässig, es sei denn, sie sind dem Besteller unzumutbar.
3.4 Liefertermine oder -fristen sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
3.5 Kommen wir in Verzug und entsteht dem Besteller hieraus ein Schaden, ist der Besteller berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beläuft sich für jede vollendete Woche Verzug auf 3 % des Lieferwertes, im Ganzen jedoch auf maximal 15 % des Lieferwertes. Setzt der Besteller uns – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Weitere Ansprüche des Bestellers aus einem Verzug unsererseits bestimmen sich ausschließlich nach Ziff. 7. dieser Bedingungen.

4. Gefahrübergang, Versand
4.1 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Bestellers. Bezüglich Versandart und Versandweg werden wir uns bemühen, Wünsche und Interessen des Bestellers zu berücksichtigen; hierdurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
4.2 Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor (Vorbehaltsware).
5.2 Der Besteller ist im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zur Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung der Vorbehaltsware berechtigt. An den durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstehenden Erzeugnissen erwerben wir zur Sicherung unserer in vorstehender Ziff. 5.1 genannten Ansprüche Miteigentum, das der Besteller uns hiermit schon jetzt überträgt. Der Besteller wird die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände unentgeltlich für uns verwahren. Die Höhe unseres Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Werts, den die Vorbehaltsware und der durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandene Gegenstand zur Zeit der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung haben. Für den durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandenen Gegenstand gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
5.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der in unserem Vorbehalts- oder Miteigentum stehenden Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Der Besteller tritt uns hiermit schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich dieser Waren zustehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) mit Nebenrechten in Höhe des von uns in Rechnung gestellten Wertes (inklusive Umsatzsteuer) der von uns gelieferten Waren ab, unabhängig davon, ob die von uns gelieferten Waren weiterverarbeitet, umgebildet oder mit anderen Sachen verbunden wurden oder nicht. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung unserer Ansprüche gemäß Ziff. 5.1 dieser Bedingungen. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einzugsermächtigung kann von uns jederzeit widerrufen werden, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
5.4 Auf unser Verlangen hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er in unserem Vorbehalts- oder Miteigentum stehende Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich dieser Waren zustehen, die Abtretung der Forderungen deren Schuldnern bekanntzugeben sowie uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen (z. B. Rechnungen) auszuhändigen und erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
5.5 Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehalts- oder Miteigentum stehenden Gegenstände oder über die an uns abgetretenen Forderungen, insbesondere zu Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Gegenstände, ist der Besteller nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände oder Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich mitzuteilen. Alle Kosten, die uns zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf diese Gegenstände oder Forderungen sowie durch die Geltendmachung und Durchsetzung unserer diesbezüglichen Rechte entstehen, trägt der Besteller, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
5.6 Der Besteller hat die in unserem Vorbehalts- oder Miteigentum stehenden Gegenstände pfleglich zu behandelt und auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
5.7 Verhält sich der Besteller vertragswidrig, kommt er insbesondere in Zahlungsverzug, liegt bei ihm eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir berechtigt, die Herausgabe der in unserem Vorbehalts- oder Sicherungseigentum stehenden Gegenstände zu verlangen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag nur dann dar, wenn wir es ausdrücklich erklären. Wir sind berechtigt, die herausgegebenen Gegenstände zu verwerten. Nach Abzug angemessener Verwertungskosten wird der Verwertungserlös mit den uns vom Besteller geschuldeten Beträgen verrechnet.
5.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

6. Mängelansprüche
6.1 Mängelansprüche des Bestellers bestehen nur, wenn der Besteller seinen gegebenenfalls nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.2 Bei Vorliegen eines Mangels, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, sind die Mängelansprüche des Bestellers zunächst nach unserer Wahl auf die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Ansprüche des Bestellers wegen zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlicher Aufwendungen, insbesondere wegen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind insoweit ausgeschlossen, als es sich um erhöhte Aufwendungen handelt, weil die von uns gelieferten Waren nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht wurden, es sei denn, die Verbringung entsprach ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
6.4 Wir haften nicht für die Beschaffenheit der gelieferten Waren, die auf der Konstruktion oder der Wahl des Materials beruht, sofern der Besteller die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat.
6.5 Wir haften nicht für die Verletzung fremder Schutzrechte hinsichtlich gelieferter Waren, die nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers gefertigt sind, oder für eine von uns nicht voraussehbare Anwendung der Waren. Ebenso haften wir nicht, wenn der Besteller Veränderungen an den gelieferten Waren vornimmt oder sie mit anderen Geräten/Vorrichtungen verbindet, und hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt werden.
6.6 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen (z. B. Kulanzregelungen) getroffen hat.
6.7 Unsere Pflicht zur Leistungen von Schadensersatz und/oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB aufgrund von Mängeln richtet sich im Übrigen nach Ziff. 7. dieser Bedingungen.
6.8 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziff. 6. geregelten Ansprüche des Bestellers aufgrund von Mängeln sind ausgeschlossen.

7. Schadensersatzansprüche
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, haften wir auf Schadensersatz und/oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten – aus welchen Rechtsgründen auch immer –, insbesondere auch auf Schadensersatz wegen positiver Forderungsverletzung, wegen Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und wegen unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
7.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen
a. bei Vorsatz, einschließlich Vorsatz unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
b. bei grober Fahrlässigkeit, einschließlich grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
c. bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
d. bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben;
e. bei Mängeln der von uns gelieferten Waren, soweit bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird;
f. über vorstehende lit. a. und b. hinaus bei einfach fahrlässiger Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller vertraut hat und auch vertrauen durfte (wesentliche Vertragspflichten).
7.2 In den unter vorstehender Ziff. 7.1 lit. b. und f. geregelten Fällen ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.3 Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind weitere Ansprüche des Bestellers und eine weitergehende Schadensersatzhaftung unsererseits ausgeschlossen.
7.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den Bestimmungen unter dieser Ziff. 7. nicht verbunden.
7.5 Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen.

8. Verjährung
Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche gemäß Ziff. 7. dieser Bedingungen gelten jedoch die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen gelten auch, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Mängelansprüche bei einem Bauwerk und bei einer Sache für ein Bauwerk) sowie gemäß 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch im Fall eines Lieferregresses) längere Verjährungsfristen vorschreibt.

9. Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen und/oder der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der Bedingungen und/oder der weiteren Vereinbarungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.
9.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
9.3 Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, wenn der Besteller Kaufmann ist oder keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt, auch jedes sonstige, gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.
9.4 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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